Auf wie viel Geld hat man Anspruch, wenn einem eine Genugtuung zugesprochen wird? Obwohl jeder Fall einzeln geprüft und beurteilt werden muss, so gibt es doch Bandbreiten, um die Höhe der Genugtuung grob abzuschätzen. Im Opferhilfegesetz OHG sind die Maximalbeträge vorgegeben. Diese betragen 70‘000 Schweizer Franken für das Opfer und 35‘000 Schweizer Franken für Angehörige. Haben mehrere Angehörige Anspruch auf Genugtuung, so gilt der Maximalbetrag pro Person.
Das Bundesamt für Justiz hat Bandbreiten für die Bemessung der Genugtuung veröffentlicht. Die Behörde kann innerhalb dieser Bandbreiten und je nach Schwere des Falls ihren Entscheid treffen. Die oberen Beträge je Zeile sind nur für die schwerwiegendsten Fälle der Kategorie zu entrichten. Temporäre Beeinträchtigungen oder solche von geringen Auswirkungen sind nicht Genugtuungs-berechtigt.
Tabelle Höhe Genugtuung Opfer
Die folgenden Richtwerte gelten für Opfer. Die Genugtuung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung.
Genugtuung für Opfer | Das Opfer |
Bis 20‘000 Franken |
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20 bis 40‘000 Franken |
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40 bis 55‘000 Franken |
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55 bis 70‘000 Franken |
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Daneben sind auch Genugtuungs-Beiträge bei Vergewaltigungen oder bei Beeinträchtigung der psychischen Integrität möglich.
Tabelle Höhe Genugtuung Angehörige
Die folgenden Richtwerte gelten für Angehörige. Die Genugtuung richtet sich wiederum nach der Schwere der Beeinträchtigung.
Genugtuung für Angehörige | Beeinträchtigung Angehöriger |
Bis 8‘000 Franken |
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8 bis 18‘000 Franken |
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10 bis 20‘000 Franken |
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20 bis 30‘000 Franken |
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25 bis 35‘000 Franken |
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