Bei Versicherungen ist es so, dass man diese abschliesst, um selten eintretende Fälle mit hohen Kostenfolgen zu versichern. Das gleiche gilt bei der Rechtsschutzversicherung: Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass man in den nächsten Jahren eine Rechtsschutzversicherung benötigt. Wenn dann aber ein Unfall oder sonstiger Haftpflichtfall eintritt, dann ist man froh, dass die Rechtsschutzversicherung die hohen Kosten übernimmt. Geradezu ruinös kann ein Prozess sein, wenn man einen Fall von der ersten Instanz zum Appellationsgericht und anschliessend vors Bundesgericht zieht und dort verliert. Dann muss man die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenpartei tragen, was schnell mehrere zehntausend Franken an Kosten bedeuten kann.
Die Prämien für eine Rechtsschutzversicherung betragen jährlich zwischen 150 und 400 Franken für Einzelpersonen oder Familien. Dabei gibt es zwei Rechtsschutzversicherungen, die entweder einzeln oder auch als kombiniertes Paket abgeschlossen werden können: Die Privat-Rechtsschutzversicherung sowie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Privat-Rechtsschutzversicherung
Privat-Rechtsschutzversicherungen decken folgende Bereiche ab:
- Schadenersatz
- Versicherungsrecht (z.B. Streitigkeiten mit Krankenkassen, Pensionskassen, Versicherungen)
- Patienten
- Arbeitsrecht
Das Miet- und Nachbarrecht, Erbrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Eigentumsrecht (z.B. Patentrecht, Urheberrecht) sind teilweise unterschiedlich abgedeckt und können etwa durch Wartefristen von z.B. 3 Monaten eingeschränkt werden.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen für den Verkehr decken idR folgende Bereiche ab:
- Schadenersatz
- Versicherungsrecht (z.B. Streitigkeiten mit Krankenkassen, Pensionskassen, Versicherungen)
- Strafrecht bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften
- Entzug Führerausweis
- Fahrzeuge (Kauf, Miete/Leihe/Leasing, Reparaturen)
Probleme mit Rechtsschutz-Versicherungen
Das grösste Problem, das man mit Rechtsschutz-Versicherungen haben kann, ist dass diese den Fall und damit die Kosten nicht übernehmen will. Ist man selbst der Verursacher des Schadens, etwa weil man unvorsichtig war und deswegen einen Unfall baute, dann kann man keine Hilfe von der Rechtsschutzversicherung erwarten. Hier muss man sich an die eigene Privat-Haftpflichtversicherung wenden.
Weniger klar ist der Fall, wenn die Rechtsschutz-Versicherung den Fall prüft und der Meinung ist, dass ein Gang vors Gericht aussichtslos wäre. Die Rechtsschutz-Versicherung will so vermeiden, hohe eigene Anwaltskosten tragen zu müssen, die nicht von der unterliegenden Gegenpartei übernommen werden. Dank einer Verordnung über die Rechtsschutzversicherung ist es aber möglich, sich bei Uneinigkeit mit der Rechtsschutzversicherung an ein Schiedsgericht zu wenden. Daneben gibt es noch den Fall, wo eine Versicherung den Beistand verweigert und die versicherte Person dennoch vor Gericht zieht. Gewinnt diese den Prozess trotz der angeblichen Aussichtslosigkeit, so muss die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten nachträglich übernehmen.
Was die Rechtsschutz-Versicherung bezahlt
Gedeckt werden folgende Kosten
- Honorar für Anwalt*
- Kosten für Gutachten
- Gerichtsgebühren
- Entschädigung an Gegenpartei
- Strafkautionen
* beachten Sie, dass man den eigenen Anwalt je nach Versicherung nicht immer frei bestimmen kann, sondern aus Vorschlägen der Versicherung auswählen muss.
Je nach Rechtsschutzversicherung gelten zudem gewisse Einschränkungen. So kann etwa die maximale Übernahme von Kosten auf 250‘000 Schweizer Franken beschränkt sein. Oder es werden nur Fälle übernommen, die vor einem Schweizer Gericht ausgetragen würden. Bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können zudem besonders gravierende Fälle wie etwa massiv überhöhte Geschwindigkeiten (30 km/h innerorts, 50 km/h auf Autobahnen) ausgeschlossen werden.
Die Prämien sind im Verhältnis zu den möglichen Anwaltskosten gering. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, in einen teuren Rechtsstreit verwickelt zu sein, ebenfalls gering. Insgesamt muss also jeder für sich selbst beurteilen, ob er eine Rechtsschutzversicherung abschliessen will oder nicht, um sein Risiko zu mindern, oder ob er die Kosten eines Prozesses im schlechtesten Fall selbst tragen könnte.